Die erwähnte Kommentarstelle REHBINDER lässt offen, wie die Kündigung infolge einer weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer zu vertretenden Krankheit oder Invalidität zu behandeln ist. Wesentlich erscheint indessen, dass sich nach REHBINDER eine allfällige Nichtanwendbarkeit der Rückgabepflicht aus Art. 156 OR (Verhinderung des Eintritts einer Bedingung wider Treu und Glauben) oder in Analogie zu Art. 340c Abs. 2 OR ergibt (Rehbinder, a.a.O., Art. 339a OR N 4). Begründeter Anlass der Kündigung gemäss Art.