O.; Brühwiler, a.a.O.; Frank Vischer, Der Arbeitsvertrag, Basel 1994, S. 115). Die Klausel kommt nicht zur Anwendung, wenn die Kündigung aus einem vom Arbeitgeber zu vertretenden Grund erfolgt (Staehelin/Vischer, a.a.O.) bzw. wenn der Arbeitgeber kündigt, ohne dass ihm der Arbeitnehmer dazu berechtigten Grund gegeben hat, oder wenn der Arbeitnehmer 516 Personalrekursgericht 2005