II. 1. a) Die Aus- und Weiterbildung ist in § 36 des kommunalen Dienst- und Besoldungsreglements (DBR) wie folgt geregelt: "Die Stadt fördert und unterstützt die berufliche Aus- und Weiterbildung des Personals durch geeignete Massnahmen. Der Stadtrat kann dafür zusätzlichen bezahlten Urlaub gewähren und Kostenbeiträge bewilligen. Dies gilt insbesondere für Weiterbildungsveranstaltungen, die im betrieblichen Interesse liegen. Das Personal hat sich um seine berufliche Weiterbildung zu bemühen. Sofern es die betrieblichen Bedürfnisse erlauben, kann der Stadtrat Urlaub für den Besuch von Schulen, Kursen und Tagungen bewilligen.