Der Kläger wurde am 8. April 2003 vom Schulpflegepräsidenten über den Beschluss des Gemeinderates vom 24. März 2003 orientiert. Er wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich die Beklagte am Schulversuch beteiligt und dass sie die betroffenen Kindergartenlehrpersonen besoldungsmässig zwar besser stellen, aber nicht den Primarlehrpersonen gleichsetzen wollte. Dies bildete den Ausgangspunkt der (erfolglosen) Lohnverhandlungen, welche schliesslich zum vorliegenden Verfahren führten.