b) aa) Kindergartenlehrpersonen sind Angestellte der Gemeinde; diese war nach altem Recht (d.h. bis Ende 2004) auch für die Festlegung der Besoldung zuständig (AGVE 1985, S. 148). bb) An seiner Sitzung vom 24. März 2003 beschloss der Gemeinderat, am Schulversuch teilzunehmen bzw. die Projektvereinbarung zu unterzeichnen. Gleichzeitig wurde die Gemeindekanzlei beauftragt, mit den am Schulversuch teilnehmenden Lehrkräften "auf der Basis der aktuellen Besoldung zuzüglich 20 % Höherbesoldung eine bis zum Schuljahr 2005/2006 befristete Zusatzvereinbarung zum geltenden Arbeitsvertrag abzuschliessen."