Allein das Departement BKS hätte die Möglichkeit, auf dem Rechtsweg (d.h. mittels Klage auf korrekte Vertragserfüllung) von der Beklagten zu verlangen, dass sie die betroffenen Kindergartenlehrpersonen gleich hoch wie Primarlehrpersonen besoldet. 3. a) Gemäss Art. 9 BV hat jede Person Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden. Dementsprechend sind Private in ihrem berechtigten Vertrauen in behördliche Zusicherungen oder in anderes, bestimmte Erwartungen begründendes Verhalten der Behörden zu schützen (BGE 129 I S. 162 ff., Erw. 3 mit zahlreichen Hinweisen auf die Rechtsprechung; Ulrich Häfelin/Georg Müller, Allgemeines