lierung im Protokollauszug des Gemeinderates vom 2. Dezember 2002, wonach die Gemeinde für den "Ausgleich der Differenz zwischen Kindergartenlohn/Primarlehrerlohn (ca. Fr. 52'000.--) aufzukommen habe", weist zudem darauf hin, dass sich der Gemeinderat des Erfordernisses der lohnmässigen Gleichstellung bewusst war. Auf eine abschliessende Beurteilung, wie der Begriff "angepasst" in Ziffer 5 der Projektvereinbarung auszulegen ist, kann indessen aufgrund der nachfolgenden Erwägungen verzichtet werden.