Diese Formulierung mag allenfalls nicht eindeutig erscheinen in Bezug auf die Frage, ob zwischen den Löhnen der Kindergarten- und Primarlehrpersonen eine Annäherung oder eine vollständige Gleichstellung zu erfolgen hat. Allerdings lassen der Wortlaut des Projektbeschriebes sowie der Projektbewilligung durch den Erziehungsrat und den Regierungsrat kaum Zweifel offen, dass unter "angepasst" eine Gleichbehandlung der am Projekt beteiligten Kindergarten- und Primarlehrpersonen zu verstehen ist. Die Formu- 474 Personalrekursgericht 2005