2005 Besoldung 473 I. Besoldung 107 Besoldung einer kommunal angestellten Lehrperson während Schulversuch - Die Lehrperson kann aus der Projektvereinbarung zwischen Kanton und Gemeinde keinen selbständig durchsetzbaren Anspruch auf eine bestimmte Höherbesoldung ableiten (Erw. 1, 2). - Die für die Anstellung zuständige Gemeinde schuf keine Vertrauensgrundlage, aufgrund derer die Lehrperson in guten Treuen von einer besoldungsmässigen Gleichstellung mit Primarlehrpersonen ausgehen durfte (Erw. 3).