Allerdings hatte die Beschwerdeführerin nach diesem Gespräch nicht den Eindruck, sie könnte entlassen werden. Vielmehr sei sie erleichtert gewesen, dass das Problem besprochen worden sei. Sie habe auch ein E-Mail an Gemeinderätin M. gesandt und ihr für das offene Gespräch gedankt. Am 15. April 2002 erfuhr die Beschwerdeführerin von D., dass ihr gekündigt werden solle. Sie bat daher den Gemeinderat um eine Aussprache, zu der es am 17. April 2002 kam.