Sie habe die Beschwerdeführerin mehrmals gefragt, ob sie wisse, was auf sie zukomme, und sie habe wiederholt geantwortet, ja, sie denke schon, sie werde dann schon wieder etwas anpacken. Nach Aussagen der Beschwerdeführerin habe die Ressortvorsteherin anlässlich dieser Besprechung ihr gegenüber kundgetan, dass eine weitere Zusammenarbeit mit Schwierigkeiten verbunden sei. 438 Personalrekursgericht 2003