In der Folge vereinbarten die Beschwerdeführerin und die zuständige Ressortvorsteherin M. einen Gesprächstermin auf den 18. März 2002. Der von der Ressortvorsteherin über diese Unterredung angefertigten Aktennotiz lässt sich entnehmen, sie habe der Beschwerdeführerin einmal mehr erklärt, dass es eine Veränderung im Sozialdienst geben müsse. Die Beschwerdeführerin oder dann der Gemeinderat könne bzw. müsse die Konsequenzen ziehen. Sie habe die Beschwerdeführerin mehrmals gefragt, ob sie wisse, was auf sie zukomme, und sie habe wiederholt geantwortet, ja, sie denke schon, sie werde dann schon wieder etwas anpacken.