Schweiz, Zürich 2002, S. 632). b) aa) Am 13. März 2002 fand im Beisein der zuständigen Ressortvorsteherin eine Teamsitzung des Sozialdienstes statt, an der alle Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes teilnahmen. W. wurde dabei heftig. Daraufhin äusserte sich die Ressortleiterin dahingehend, es sei zu überlegen, wie es weitergehen solle, und sie machte auf allfällige "Konsequenzen" aufmerksam. Das Wort "Kündigung" fiel allerdings nicht. In der Folge vereinbarten die Beschwerdeführerin und die zuständige Ressortvorsteherin M. einen Gesprächstermin auf den 18. März 2002.