Allerdings wird das CAT für die Redaktion des Entscheides eine gewisse Zeit benötigen. Reicht die zuständige Schweizer Behörde ihre Antwort hingegen nicht innert der nächsten 20 Tage ein, ist ein Entscheid des CAT innerhalb der nächsten sechs Monate und damit auch eine Ausschaffung in den nächsten sechs Monaten unwahrscheinlich. Dies ist bei der Bestätigung der Haft zu berücksichtigen. Ein Haftbeendigungsgrund liegt unter diesen Umständen nicht vor, weshalb das entsprechende Gesuch abzulehnen ist. 7. Der Gesuchsteller beantragt die Verlängerung der Ausschaffungshaft um weitere sechs Monate. Diesem Antrag kann zurzeit nicht stattgegeben werden.