wort an das CAT innert 20 Tagen einreicht. Nachdem das BFM bereits zwei Mal über die Vollziehbarkeit der Ausschaffung befunden hat und dabei zwangsläufig auch eine allfällige Foltermöglichkeit beurteilte, dürfte es für die zuständige Schweizer Behörde kein Problem darstellen, die Antwort an das CAT in den nächsten 20 Tagen einzureichen. Reicht die zuständige Schweizer Behörde ihre Antwort in den nächsten 20 Tage beim CAT ein, besteht durchaus die Möglichkeit, dass das Verfahren durch das CAT in der Novembersession erledigt wird. Allerdings wird das CAT für die Redaktion des Entscheides eine gewisse Zeit benötigen.