Die nächste Sitzung findet vom 7. bis 25. November 2005 statt (http://www.ohchr.org/english/bodies/cat/sessions.htm). Geht man davon aus, dass das CAT einer Verfahrensbeschleunigung zustimmt und geht man weiter davon aus, dass die Eingabe der Schweiz dem Beschwerdeführer mit einer kurzen Frist von 20 Tagen zur Stellungnahme zu unterbreiten ist, kann das CAT nur dann während seiner nächsten Sitzung über die Beschwerde des Gesuchsgegners entscheiden, wenn die zuständige Schweizer Behörde ihre Ant- 2005 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 447