Allerdings könne man das CAT unter Hinweis auf die laufende Haft ersuchen, das Verfahren rasch zu behandeln. Gegen die Schweiz seinen bislang vor dem CAT zwei Verfahren betreffend den Sudan angestrebt worden. Die Beschwerden seien nach zwei Jahren bzw. nach einem Jahr und fünf Monaten abgewiesen worden. Bei beiden sei ein materieller Entscheid gefällt worden. Aus dem Gesagten erhellt klar, dass mit einer Rückführung des Gesuchsgegners in den nächsten sechs Monaten nur dann gerechnet werden kann, wenn die Eingabe der Schweiz an das CAT einerseits rasch erfolgt und wenn das CAT anderseits rasch entscheidet.