Einige seien innert zweier Monate erledigt, andere dauerten Jahre. Auf schriftliche Anfrage des Präsidenten des Rekursgerichts an den Chef des Bundesamtes für Migration liess dieser mitteilen, dass das Bundesamt für Justiz für die Beantwortung der Beschwerden beim CAT zuständig sei, wobei das BFM vorgängig intern um Stellungnahme ersucht werde. Die Frage, wann die Antwort der Schweiz beim CAT eingehen werde, wurde nicht beantwortet. Das CAT könne nicht gezwungen werden, das Verfahren zu beschleunigen. Allerdings könne man das CAT unter Hinweis auf die laufende Haft ersuchen, das Verfahren rasch zu behandeln.