Schweiz zwei Monate Zeit hat, um sich zur Zulässigkeit der Beschwerde zu äussern und sechs Monate, um inhaltlich Stellung zu nehmen. Auf Anfrage des Migrationsamtes hin teilte der Sektionschef der Abteilung Asylverfahren IV des Bundesamtes für Migration nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Justiz am 13. September 2005 mit, es sei sehr schwierig, Angaben zur durchschnittlichen Verfahrensdauer von Beschwerden beim CAT zu machen. Einige seien innert zweier Monate erledigt, andere dauerten Jahre.