Fällt das BFM in einem Wiedererwägungs- oder Revisionsverfahren einen materiellen Entscheid über die Wegweisung, ist die Frage der Verletzung des Non- Refoulement-Prinzips im betreffenden Verfahren zu prüfen. Tritt die angerufene Instanz auf das Gesuch nicht ein oder weist sie es ab, oder reicht der Gesuchsgegner keine Wiedererwägungsgesuch ein, bleibt es beim Wegweisungsentscheid des BFF vom 16. September 2002. In diesem Falle wird es Sache des Gesuchstellers sein, eine allfällige Verletzung des Non-Refoulement-Prinzips kurz vor der Rückschaffung des Gesuchsgegners noch einmal zu prüfen.