Haftanordnung den Vollzug sicherstellen wolle. Der Haftzweck ist damit erstellt. Die Auffassung des Gesuchsgegners, die Ausschaffungshaft sei nur zum Zweck der Vorführung des Gesuchsgegners bei der Ägyptischen Botschaft angeordnet worden, ist nicht zutreffend. Primäres Ziel der angeordneten Ausschaffungshaft ist der Vollzug der Ausschaffung. Dass für die Erlangung der notwendigen Reisedokumente zuerst noch eine Vorsprache des Gesuchsgegners bei der Ägyptischen Botschaft notwendig ist, ändert daran nichts. Bei der Vorsprache handelt es sich lediglich um einen notwendigen Zwischenschritt, damit die Ausschaffung vollzogen werden kann.