100 Ausschaffungshaft; rechtliches Gehör, Haftzweck, Haftbeendigungsgrund, Mitwirkungspflicht - Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Befragung des Gesuchsgegners in Englischer Sprache ohne Beizug eines Dolmetschers und Protokollführung durch den Befrager selbst (Erw. II/1b). - Vorgängige Zuführung des Gesuchsgegners zur Botschaft zwecks Beschaffung eines Ersatzreisepapiers ändert nichts am Vorliegen des Haftzwecks, dem Vollzug der Wegweisung (Erw. II/2a).