II. 3. ... Entgegen der Auffassung des Migrationsamtes kann dem Gesuchsgegner jedoch nicht vorgeworfen werden, er habe seine Mitwirkungspflicht bei der Papierbeschaffung verletzt. Den Akten ist zu entnehmen, dass er am 10. September 2003 das Migrationsamt dazu ermächtigte, zu Handen des BFF beim Konsulat von Bangladesh in Genf einen Pass zu beantragen. Auf Aufforderung des Migrationsamtes bzw. EJPD hin, richtete er ein Schreiben an seine Eltern und bat um Zustellung der Identitätspapiere. Das Migrationsamt 356 Rekursgericht im Ausländerrecht 2004