papieren gewesen ist, diese Papiere sowohl den Asylbehörden als auch dem Migrationsamt verheimlicht bzw. nicht abgegeben hat, obwohl er mehrfach darauf hingewiesen worden war, dass er derartige Papiere zu beschaffen und den Behörden abzugeben habe. Damit hat der Gesuchsgegner seine Mitwirkungspflicht bei der Papierbeschaffung verletzt. Dies ist als deutliches Anzeichen dafür zu werten, dass er sich einer Ausschaffung entziehen will. ... 105 Ausschaffungshaft; Eröffnen des Wegweisungsentscheids Aufgrund der Zustellungsfiktion gemäss Art. 12 AsylG gilt der Wegweisungsentscheid als eröffnet, wenn er an die letzte bekannte Adresse zugestellt wurde (Erw. II/2c).