An der heutigen Verhandlung betreffend Haftüberprüfung reichte der Vertreter des Migrationsamts weitere Unterlagen zu den Akten. Diesen ist zu entnehmen, dass der Gesuchsgegner die Absicht hatte, in der Schweiz zu heiraten und am 10. Juli 2003 beim Zivilstandsamt Spreitenbach ein Eheschliessungsverfahren einleitete. Der Gesuchsgegner gab anlässlich der Verhandlung schliesslich zu, er habe die sichergestellten Dokumente bereits bei seiner Einreise in die Schweiz besessen und im Zusammenhang mit der geplanten Heirat den zuständigen Behörden abgegeben bzw. durch seine ehemalige Braut abgeben lassen. Im heutigen Zeitpunkt wolle er aber nicht mehr heiraten.