Anlässlich der Gewährung des rechtlichen Gehörs betreffend Anordnung einer Ausschaffungshaft am 6. Juli 2004 gab der Gesuchsgegner zu Protokoll, er besitze keine heimatlichen Identitätspapiere und könne auch keine solchen beschaffen. Er behauptete, er habe nie bei einer Behörde heimatliche Dokumente eingereicht und könne sich auch nicht erklären, wie derartige Papiere durch die Sektion Bürgerrecht und Personenstand sichergestellt werden konnten. An der heutigen Verhandlung betreffend Haftüberprüfung reichte der Vertreter des Migrationsamts weitere Unterlagen zu den Akten.