II. 3. ... Bereits im Zusammenhang mit dem Asylverfahren wurde der Gesuchsgegner aufgefordert, gültige Identitätspapiere zu beschaffen. Nachdem das BFF auf sein Asylgesuch nicht eingetreten war, wies das Migrationsamt den Gesuchsgegner wiederum darauf hin, dass er verpflichtet sei, bei der Beschaffung von gültigen Reisepapieren mitzuwirken bzw. derartige Dokumente zu beschaffen und dem Migrationsamt abzugeben.