2002 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 513 I. Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 126 Ausschaffungshaft. Einreisesperre als Wegweisungsentscheid. Eine Einreisesperre stellt eine Fernhaltemassnahme dar und hat während ihrer Gültigkeit die Wirkung einer Wegweisungsverfügung im Sinne von Art. 13b Abs. 1 ANAG (Erw. II/2c mit weiteren Verweisen). Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 29. Oktober 2002 in Sachen Migrationsamt des Kantons Aargau gegen V.M. betreffend Haftüberprüfung (HA.2002.00012). 127 Ausschaffungshaft. Strafrechtliche Verurteilung als Haftgrund. Nicht jede strafrechtliche Verurteilung stellt ein konkretes Anzeichen da- für dar, dass sich der Betroffene im Sinne von Art. 13b Abs. 1 ANAG der Ausschaffung entziehen will (Erw. II/3b). Aus dem Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 1. März 2002 in Sachen Fremdenpolizei des Kantons Aargau gegen A.M. betreffend Haftüberprüfung (HA.2002.00002). Aus den Erwägungen II. 3. b) Die Fremdenpolizei begründete das Vorliegen des Haft- grundes von Art. 13b Abs. 1 lit. c ANAG ausserdem damit, der Ge- suchsgegner habe seine Renitenz behördlichen Anordnungen gegen- über auch durch sein strafrechtlich relevantes Verhalten zum Aus- druck gebracht. Zwar trifft es zu, dass bei einem straffällig geworde- nen Ausländer eher als bei einem unbescholtenen davon auszugehen ist, er werde in Zukunft behördliche Anordnungen missachten (vgl. BGE 122 II 49, E. 2a, S. 51). Es kann jedoch nicht jede Verurteilung als konkretes Anzeichen dafür gewertet werden, der Betroffene werde sich der Ausschaffung entziehen. In den Akten befindet sich