514 Rekursgericht im Ausländerrecht 2002 einzig ein Strafbefehl des Bezirksamts L. vom 29. Januar 2001 betreffend eine Bussenumwandlung. Diesem Strafbefehl ist zu entnehmen, dass der Gesuchsgegner ursprünglich wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19. Dezember 1958 und die Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV) vom 27. Oktober 1976 unter Anwendung von Art. 95 Ziffer 1 SVG und Art. 42 Abs. 3bis sowie Art. 147 VZV zu einer Busse von CHF 500.– verurteilt worden war.