Hierauf teilte ihm die Fremdenpolizei mit Schreiben vom 21. Juni 2001 erneut die Daten seines Rückfluges mit. Der Gesuchsgegner weigerte sich am 22. Juni 2001, die Entgegennahme dieses Schreibens schriftlich zu bestätigen. Den Rückflug trat er in der Folge nicht an. Am 3. Juli 2001 wurde der Gesuchsgegner um 08.00 Uhr durch die Kantonspolizei angehalten und der Fremdenpolizei zugeführt, die gleichentags eine dreimonatige Ausschaffungshaft anordnete. Aus den Erwägungen