111 Ausschaffungshaft; Unzumutbarkeit der Ausschaffung. Die Überprüfung des Wegweisungsentscheides durch den Haftrichter im Haftüberprüfungsverfahren rechtfertigt sich ausschliesslich bei augenfälliger Unzulässigkeit oder Unzumutbarkeit der Rückschaffung des Ausländers (Erw. II/2d). Aus dem Entscheid des Präsidenten des Rekursgerichts im Ausländerrecht vom 5. Juli 2001 in Sachen Fremdenpolizei des Kantons Aargau gegen A.C. betreffend Haftüberprüfung (HA.2001.00006). Sachverhalt