unter Anrechung von einem Tag Untersuchungshaft. Am 1. September 1996, nachmittags, verfügte die zuständige Behörde die Entlassung aus der Untersuchungshaft und die Zuführung an die Fremdenpolizei. Am 2. September 1996 musste er wegen Randalierens in eine Sicherheitszelle verlegt werden. Am 3./4. September 1996 wies die Fremdenpolizei den Betroffenen formlos aus der Schweiz weg und ordnete eine Ausschaffungshaft an. Die mündliche Haftüberprüfungsverhandlung fand am 5. September 1996 statt.