Im Anschluss an die Befragung wurde ihm die Anordnung der Ausschaffungshaft auf den Zeitpunkt der Entlassung aus der Untersuchungshaft eröffnet. Ebenfalls am 4. Mai 2001 wurde die Fremdenpolizei durch das Bezirksamt Aarau darüber orientiert, dass der Gesuchsgegner am 8. Mai 2001 um 09.00 Uhr aus der Untersuchungshaft entlassen werde. Nachdem der Gesuchsgegner anlässlich der Gewährung des rechtlichen Gehörs ausführte, er wolle erneut ein Asylgesuch stellen, wurde er gleichentags zu seinen Asylgründen befragt.