nen müsste, falls er dieser Aufforderung nicht Folge leisten oder sich der späteren Ausreise entziehen würde. Mit Schreiben vom 14. Februar 2000 wurde die Kantonspolizei Aargau, Polizeistation Oftringen, gebeten, eine Anwesenheitskontrolle bezüglich des Gesuchsgegners vorzunehmen, beziehungsweise ihn anzuhalten. Der Gesuchsgegner wurde am 21. Februar 2000 um 06.30 Uhr angehalten und der Fremdenpolizei zugeführt, welche gleichentags eine dreimonatige Ausschaffungshaft anordnete. Aus den Erwägungen