Der Gesuchsgegner stellte am 20. Juli 1999 ein Asylgesuch, welche das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) am 27. August 1999 ablehnte. Das BFF ordnete gleichzeitig die Wegweisung des Gesuchsgegners an und setzte ihm einen Ausreisetermin. Am 30. September 1999 wurde dem Gesuchsgegner das Schreiben "Rückkehrprogramm Kosovo" ausgehändigt. Mit Schreiben vom 15. Oktober 1999 wurde er auf die Ausreisefrist hingewiesen und aufgefordert, sich gültige Reisedokumente zu beschaffen, ansonsten Zwangsmassnahmen angeordnet werden könnten. Nachdem der Linienflugbetrieb von Zürich nach Pristina wieder aufgenommen wurde und die Bundesbehörden die entsprechenden Reisedokumente ausstellen konnten,