Er wurde auf seine Mitwirkungspflicht hingewiesen und es wurde ihm angedroht, er werde in Ausschaffungshaft genommen, sollte er sich weiterhin weigern, bei der Botschaft vorzusprechen. Der Gesuchsgegner wurde am 19. Januar 2000 in Obermumpf verhaftet und der Fremdenpolizei zugeführt, welche gleichentags eine dreimonatige Ausschaffungshaft anordnete. Aus den Erwägungen