darauf aufmerksam gemacht, dass er mit der Anwendung von Zwangsmassnahmen rechnen müsste, falls er den Ausreisetermin unbenutzt verstreichen lassen würde. Am 16. Februar 1999 forderte die Fremdenpolizei den Gesuchsgegner auf, sich bis zum 23. Februar 1999 nach telefonischer Anmeldung bei der nigerianischen Botschaft einzufinden, um sich Reisepapiere zu beschaffen. Gleichzeitig wurden sowohl die polizeiliche Zuführung zur Botschaft wie auch die Anordnung von Zwangsmassnahmen in Aussicht gestellt, sollte der Gesuchsgegner der Anordnung keine Folge leisten. Gleichentags wurde die nigerianische Botschaft gebeten, dem Gesuchsgegner Reisedokumente auszustellen.