Mit Eingabe vom 3. Mai 2000 reichte der Ehegatte der Beschwerdeführerin ein Familiennachzugsgesuch ein. In der Folge erteilte die Fremdenpolizei der Beschwerdeführerin am 15. Juni 2000 eine Jahresaufenthaltsbewilligung. Diese wurde in der Folge regelmässig verlängert, letztmals am 30. April 2004, gültig bis 30. April 2005. Das Migrationsamt wies den Ehegatten der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 5. November 2004 für unbestimmte Dauer aus der Schweiz aus. Diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft, worauf sich der Ehegatte per 20. Dezember 2004 nach Serbien und Montenegro abmeldete und gleichentags ausreiste.