Erfahrungsjahre, um in die Funktion GS 3A eingeteilt zu werden. Die Übernahme von Zusatzaufgaben vermag lediglich dann eine Einstufung in die Funktion GS 3A zu rechtfertigen, wenn sie eine besondere Fachkompetenz erfordern (vgl. Erw. 2 hievor). Die Aufteilung der Arbeiten sowie die Ferienplanung sind daher zum vornherein unbeachtlich. Die Praktikantenbetreuung ist in der Arbeitsplatzbewertung adäquat abgebildet (vgl. Merkmal V 1 "Verantwortung für die Arbeitsergebnisse anderer Personen/strategische Verantwortung") und bedarf keiner zusätzlichen Berücksichtigung. 2005 Besoldung 483