II. 1. a) Die Einstufung der Mitarbeitenden in die einzelnen Lohnstufen erfolgt nach Massgabe der Arbeitsplatzbewertung ABA- KABA sowie unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktsituation (vgl. § 5 LD sowie AGVE 2004, S. 392 ff.). Gemäss den in § 5 Abs. 2 LD aufgeführten Kriterien erfolgt die Arbeitsplatzbewertung aufgrund der Anforderungen und Belastungen einerseits sowie der Verantwortung anderseits, welche mit einer bestimmten Funktion verbunden sind.