2005 Besoldung 477 berechtigte Erwartungen seitens des Klägers schürte und welche Ansprüche gegen den Kanton er daraus allenfalls abzuleiten vermag. Festzustellen ist jedenfalls, dass das Departement BKS einerseits stets kommunizierte, dass Kindergarten- und Primarlehrpersonen besoldungsmässig gleichgestellt werden sollten, und anderseits bis dato darauf verzichtete, von der Beklagten verbindlich eine korrekte Vertragserfüllung zu verlangen.