LD einschränkend zu verstehen sei, als nicht haltbar. Unzutreffend ist im Weiteren auch die Auffassung, wonach in den 17 %, um die der Grundlohn den Positionslohn der einschlägigen Lohnstufe übertrifft, eine gewisse Erfahrung bereits enthalten sei. Eine derartige Annäherung an ein Fixlohnsystem wäre grundsätzlich denkbar, doch bestehen – wie ausgeführt (vgl. oben sowie Erw. 3 hievor) – de lege lata keine genügenden Anhaltspunkte für diese Auslegung.