In der Botschaft des Regierungsrats vom 31. Mai 2000 betreffend die Anhänge I – III LD wurde ausdrücklich festgehalten, dass "bei der Festlegung des Grundlohnes der erfahrungsorientierten individuellen Lohnentwicklung Rechnung zu tragen" sei (S. 10). Entsprechend führte der Leiter der Abteilung Personal und Organisation vor der vorberatenden Kommission des Grossen Rates aus: "Wer bei einem anderen Arbeitgeber Erfahrungen gemacht hat, die einen Einfluss auf seine Leistungen haben werden, kann dies bei der Einstellung geltend machen und dies schlägt sich im Leistungsband (resp.