484 Personalrekursgericht 2005 109 Besoldung. Festlegung des Anfangslohns für sog. "Grundlöhner". - Auch die Festlegung des Anfangslohnes der Personalkategorien nach § 22 LD (sog. "Grundlöhner") bedarf der individuellen Festlegung. Massgebend für die Zusprechung eines allfälligen Erfahrungsanteils ist der Vergleich zwischen dem für die Funktion massgebenden Anforderungsprofil und den effektiven Qualifikationen des Betroffenen (Erw. 3 - 5).