2004 Verfahren 415 115 Lohnverfügung. Formelle Rechtsverweigerung. - Abgrenzung zwischen öffentlichrechtlichem und privatrechtlichem Anstellungsverhältnis (Erw. I/2). - Abgrenzung zwischen Klage- und Beschwerdematerie (Erw. I/3). - Formelle Rechtsverweigerung bejaht, da der Gemeinderat durch seinen Rechtsvertreter mitteilen liess, er sehe trotz Aufforderung zum Erlass einer neuen Lohnverfügung keinen Handlungsbedarf (Erw. II/2 und 3). Aus dem Entscheid des Personalrekursgerichts vom 8. Juli 2004 in Sachen Z. gegen Einwohnergemeinde X. (BE.2004.50004).