Sofern es die betrieblichen Bedürfnisse erlauben, kann der Stadtrat Urlaub für den Besuch von Schulen, Kursen und Tagungen bewilligen. Das Personal kann zum Besuch von fachbezogenen Ausbildungsveranstaltungen verpflichtet werden; in diesen Fällen trägt der Arbeitgeber die Kosten. Der tatsächliche Besuch der Veranstaltungen ist nachzuweisen." b) Am 26. November 2001 erliess der Stadtrat das Reglement über die Aus- und Weiterbildung des Personals (Aus- und Weiterbildungsreglement, AWR). Dieses enthält u.a. folgende Bestimmung: "Ziff. 4.3