In diesem eng begrenzten Bereich, in dem die Arbeitsbedingungen geradezu missbräuchlich sind, kann über die Gesundheitsschutzbestimmungen gegen die Arbeitszeiten vorgegangen werden. Je nach Art der Tätigkeit, beruflichem Umfeld und Konstitution des Betroffenen werden gestützt auf den Gesundheitsschutz Arbeitspensen von deutlich über 55 Wochenstunden als zulässig 2005 Überstundenentschädigung 511