Dabei geht es primär um die Ausgestaltung der Arbeitsumgebung und die Organisation der Arbeitsabläufe. Zur Arbeitsorganisation gehören auch die Verteilung der Arbeit sowie die Organisation der Arbeitszeit, wobei die Arbeitnehmenden ausdrücklich vor Überbeanspruchung zu schützen sind. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmende weder in qualitativer noch in quantitativer Hinsicht derart belastet werden dürfen, dass auf die Dauer ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt wird.