Im Weiteren werden die durch die Assistenzärzte zu übernehmenden Dienste umschrieben (Traumadienst, Pikettdienst unter der Woche, Pikettdienst Wochenende). Schliesslich enthält die Dienstordnung eine Kompensationsregelung, wonach den Assistenzärzten eine zusätzliche Ferienwoche gewährt wird und sie mit einer weiteren Woche Fortbildung rechnen können. Die Dienstordnung bildet die Umsetzung des Regierungsratsbeschlusses Nr. 1920 vom 14. August 1989 in Bezug auf die Klinik. Dies ergibt sich unmittelbar aus dem Inhalt der Dienstordnung.