b) Die ärztliche Leitung der Klinik erliess die "Dienstordnung Assistenten" vom 13. Juni 1995 bzw. 27. Juni 1998 (Dienstordnung). Sie enthält diverse Bestimmungen in Bezug auf die Tätigkeit der Assistenzärzte. Sie legt insbesondere fest, dass die Arbeit grundsätzlich ca. um 07.00 Uhr aufgenommen und gegen 18.00 Uhr erledigt sein soll. Im Weiteren werden die durch die Assistenzärzte zu übernehmenden Dienste umschrieben (Traumadienst, Pikettdienst unter der Woche, Pikettdienst Wochenende).